Zur Aufnahme der Barmer Theologischen Erklärung in die Verfassung der Nordkirche

Beitrag für das „Kirchliche Jahrbuch“ zur Aufnahme der Barmer Theologischen Erklärung (BTE) in die Verfassung der Nordkirche, 2015.

Nach der Wende 1989 stellte sich alsbald die Frage, wie die Struktur der evangelischen Kirchen in Norddeuschland auf Dauer zu gestalten wäre. Die evangelischen Kirchen in Mecklenburg und Pommern erlebten zunächst – wie in der ganzen ehemaligen DDR – eine Phase des Aufbruchs und der Hoffnung. Die Einführung der Kirchensteuer und das Wiederaufleben der Staatsleistungen verbesserten ihre wirtschaftlichen Voraussetzungen enorm, die Rolle der evangelischen Kirchen in der Wendezeit weckte die Hoffnung auf eine nachhaltige Stärkung der Kirchen. Die Auflösung des DDR-Kirchenbundes und die Schaffung einer nach 1969 erstmals wieder vereinten Evangelischen Kirche in Deutschland mit einem Finanzausgleich für die strukturschwächeren ostdeutschen Landeskirchen schien den Landeskirchen in den neuen Bundesländern zunächst eine gesicherte Perspektive zu schaffen.

Diesem Aufbruch folgte schnell die Ernüchterung. Denn die Einführung der Kirchensteuer zusammen mit der tiefgreifenden Säkularisierung führte rasch zu einem drastischen Sinken der Kirchenmitgliedszahlen. Regional sank der evangelische Bevölkerungsanteil in Mecklenburg-Vorpommern auf Werte zwischen 20 und 10 Prozent und darunter. Dem standen erhebliche finanzielle Lasten gegenüber, u.a. der Erhalt der über 600 mittelalterlichen Kirchen. Dies überstieg die Möglichkeiten der Landeskirchen bei weitem.

So kam es schon in den 90er und dann konkreter in den 2000er Jahren zu Sondierungsgesprächen in verschiedene Richtungen. Naheliegend schien eine Fusion der Evangelischen-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs (ELLM) mit der Pommerschen Evangelischen Kirche (PEK). Diese Verhandlungen scheiterten jedoch genauso wie die der PEK mit der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-Schlesische Oberlausitz (EKBO), einer unierten Kirche aus preußischer Tradition. Historisch hätte diese Verbindung durchaus Sinn ergeben. Denn Teile Pommerns gehörten geschichtlich zu Preußen und waren uniert. Diese Sondierungen führten aber zu keinem für alle Seiten befriedigenden Ergebnis. Nicht zuletzt aufgrund des persönlichen Einsatzes der damaligen Lübecker Bischöfin Bärbel Wartenberg-Potter bot die Kirchenleitung der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche (NEK) der ELLM und der PEK im Februar 2007 Gespräche über die Bildung einer gemeinsamen Kirche in Norddeutschland an. Bereits im Februar 2009 wurde der Fusionsvertrag in Ratzeburg unterzeichnet und im März 2009 von den Synoden der drei Landeskirchen beschlossen. Der verfassunggebende Prozess schloss mit der 3. Tagung der Verfassunggebenden Synode am 7. Januar 2012 und ihrem Beschluss über die Verfassung einer Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche)1 ab. Pfingstsonntag 2012 trat die neue Verfassung in Kraft, womit die Nordkirche gegründet war.

Die PEK war nach Artikel 9 ihrer Grundordnung eine Kirche lutherischen Bekenntnisses, ein Umstand, auf den ausdrücklich verwiesen werden muss, weil er selbst manchen innerkirchlichen Akteuren nicht bewusst war. Verschiedene Teile Pommerns hatten politisch und konfessionell eine höchst unterschiedliche Geschichte. Dass Teile Pommerns zeitweise preußisch gewesen waren, hatte regional zu einer unierten Tradition geführt. Infolgedessen gab es vor dem 2. Weltkrieg in Pommern sowohl lutherische als auch unierte Gebiete. Die unierten Gebiete lagen jedoch überwiegend in Hinterpommern und gehörten nach dem 2. Weltkrieg zu Polen. Ein uniertes Gebiet im Süden Pommerns war im Zuge einer Gebietsreform an die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg übergegangen. So ergab es sich, dass bei der Evangelischen Landeskirche Greifswald (wie sie zu DDR-Zeiten hieß) ausschließlich lutherische Gemeinden verblieben. Historisch hatte in Pommern immer ein „mildes Luthertum“ geherrscht, was sich z.B. darin ausdrückt, dass die Konkordienformel von 1577 dort nie gegolten hat. Aufgrund ihrer Geschichte gehörte die Evangelische Landeskirche Greifswald als einzige lutherische Kirche der Evangelischen Kirchen der Union (EKU, später UEK) an und nicht der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD).

Diese historischen Hintergründe sind hier insofern von Bedeutung, als sie erklären, warum die PEK, obwohl lutherischen Bekenntnisses, doch auch eine Nähe zur Union und ihrer Tradition hatte. Daraus wiederum ist ihre Haltung zur Barmer Theologischen Erklärung (BTE) abzuleiten, die ja von Anfang an den Lutheranern theologische Schwierigkeiten bereitet hatte. In der Grundordnung der PEK hieß es: „Sie (scil. die Pommersche Evangelische Kirche) weiß sich zu immer neuer Vergegenwärtigung und Anwendung dieser Bekenntnisse verpflichtet, wie dies auf der Bekenntnissynode in Barmen 1934 beispielhaft geschehen ist.“

Für die Identität der PEK war der Barmenbezug so entscheidend, dass die Synode der PEK gleich zu Beginn der Fusionsverhandlungen am 19. Oktober 2008 beschloss: „Die Synode bittet die Kirchenleitung in den weiteren Verhandlungsprozess einzubringen, (...) dass in der Präambel eine Formulierung gefunden wird, die die Bindungswirkung der Barmer Theologischen Erklärung von 1934 angemessen zum Ausdruck bringt.“

Der Impuls, sich überhaupt mit der Aufnahme der BTE in die Verfassung der Nordkirche zu beschäftigen, war also weder zufällig noch war er abstrakten theologischen Überzeugungen geschuldet, sondern diesem historischen Umstand, dass eine der drei fusionierenden Kirchen ihre Bereitschaft zur Fusion praktisch an die Aufnahme Barmens in die neue Verfassung koppelte, um ein entscheidendes Stück ihrer geistlichen Identität nicht zu verlieren.

Als Zeitzeuge erlaube ich mich mir, folgende Erinnerung beizutragen:

Am Abend des 27. März 2009 traf ich zu später Stunde in Züssow ein, einem kleinen Ort in Pommern, nicht weit von der polnischen Grenze, in dem sich die Synode der Pommerschen Evangelischen Kirche versammelte. Ich sollte am nächsten Vormittag einen Vortrag über die Barmer Theologische Erklärung halten – am selben Vormittag, an dem die Synoden der drei Landeskirchen über die Bildung einer Evangelisch-lutherischen Kirche in Norddeutschland abstimmen sollten. Ein historischer Moment also. Und dass die Pommersche Synode sich gerade für diesen Tag einen Barmen-Vortrag gewünscht und dazu den Vorsitzenden des Theologischen Beirats aus Nordelbien eingeladen hatte, kann man symbolträchtig verstehen. Denn im kirchlichen Leben Nordelbiens hatte die BTE seit den 70er Jahren praktisch keine Rolle gespielt. Man stellte mir sozusagen die Pommersche Gretchenfrage: „Wie hältst Du’s mit Barmen?“

Da kam ich also, hatte meinen fertigen Vortrag im Gepäck, setzte mich mit einigen Nachteulen unter den Synodalen noch zu einem Gläschen Bier zusammen. Schnell waren wir ins Gespräch vertieft und ich erfuhr das Wesentliche: Warum eigentlich ist den Pommern Barmen so wichtig? Ihre Antwort: „Eine Kirche mit Barmen im Bekenntnis ist eine demokratische Kirche. Bei uns kann jeder mitreden, bei uns trauen sich alle, den Mund aufzumachen, die Putzfrau redet genauso mit wie der Bischof. Eine Gemeinschaft von Schwestern und Brüdern nach Barmen III2 eben. Bei euch in Nordelbien und Mecklenburg geht es doch hierarchisch zu. Wenn der Bischof anwesend ist, traut sich keiner, was zu sagen.“ Trotz der späten Stunde war ich wieder hell wach. So einfach sollte es zu erklären sein, warum Pommern unbedingt Barmen ins Bekenntnis der Nordkirche haben will? So „untheologisch“ und „unpolitisch“, einfach „menschlich“?! Dazu die überraschende gegenseitige Wahrnehmung, die irgendwie reziprok-überkreuz zu sein scheint: Denn in unseren (ehemals) nordelbischen Augen bestimmte in Pommern der Bischof das Geschehen in seiner Landeskirche sehr mächtig, während wir in Nordelbien eine höchst basisdemokratische Kirche waren, in der alle – und manchmal viel zu viel – mitredeten. So unterschiedlich können die Wahrnehmungen sein! Und ich ging mit dem erleichterten Gefühl zu Bett, gerade noch rechtzeitig vor meinem Vortrag verstanden zu haben, worum es ging.

Nun, der Vortrag glückte, und vielleicht trug das Signal, dass ein Nordelbier freundlich über Barmen gesprochen hatte, dazu bei, dass am selben Vormittag 44 von 58 Synodalen der PEK dem Fusionsvertrag zustimmten.

In einer zwischen den drei Landeskirchen gebildeten AG Theologie, deren Vorsitz mir übertragen wurde, machten wir uns an die Arbeit. Wir beschäftigten uns mit der Rezeptionsgeschichte der BTE und den strittigen theologischen Themen: Die Konzentration auf Jesus Christus als einziger Offenbarungsquelle, Gesetz und Evangelium, Zwei-Reiche-Lehre, Verhältnis von Volk und Kirche, Rolle des ordinierten Amtes und der Ordnung der Kirche und das Verständnis von Kirche als einer Gemeinschaft von Schwestern und Brüdern.

Karl Barth hat als einer der Autoren der BTE zweifellos seine theologische Handschrift hinterlassen. Schon den lutherischen Synodalen in Barmen hatte dies Bauchschmerzen bereitet. Einer der Synodalen, Hermann Sasse, reiste vor der Abstimmung ab, um die Einstimmigkeit nicht zu gefährden. Der im Übrigen einstimmige Beschluss der Bekenntnissynode wäre aber ohne den äußeren politischen Druck, unter dem man sich befand, wohl nicht zustande gekommen. Der Lutherrat begann alsbald nach der Verabschiedung, sich von Barmen zu distanzieren. Nach dem 2. Weltkrieg nahmen nur die unierten Kirchen Barmen in ihre Ordnungen auf. Die VELKD übernahm in ihre Verfassung 1948 lediglich die sog. „Verwerfungen“, aber nicht die eigentlichen Thesen mit ihren theologischen Aussagen. Auch die EKD musste für die Aufnahme Barmens in ihre Grundordnung mit Rücksicht auf die lutherischen Landeskirchen eine Kompromissformel suchen.

Um wenigstens eins der spannungsreichen Themen anzudeuten: In Barmen III heißt es, dass die Kirche „mit ihrer Botschaft wie mit ihrer Ordnung“ Zeugnis in der Welt ablegt. Die Ordnung der Kirche als Teil ihres Zeugnisses zu verstehen, das entspricht reformierter Tradition. Die lutherische Tradition zählt die Ordnung der Kirche mit Artikel XV des Augsburgischen Bekenntnisses zu den „Adiaphora“, also zu den das Bekenntnis nicht berührenden Dingen, die frei gestaltet werden können.

Der aktuelle Bezug im Jahre 1934 ist evident: Das Nazi-Regime griff in die kirchliche Struktur ein und die Kirche musste sich dazu verhalten. Teile des Luthertums neigten dazu, diesen Eingriff hinzunehmen und waren vor dem Hintergrund ihrer theologischen Tradition dagegen sozusagen argumentativ „wehrlos“. Die reformierte Tradition, die historisch in einer unterdrückten oder verfolgten Kirche ausgebildet worden war, hatte ihre Ordnung dagegen immer als Teil ihrer geistlichen Identität verstanden und war so besser vorbereitet auf eine Situation des Widerstands.

An diesem Beispiel kann man deutlich machen, dass theologische Spannungen keine Gegensätze sein müssen, sondern produktiv aufgenommen werden können. Denn die lutherischen Kirchen haben aus den Erfahrungen des Kirchenkampfes gelernt, dass ihre Ordnung, wie wohl ein weltlich Ding, doch aber auch nicht beliebig ist. Insofern ist Barmen III als notwendige Ergänzung zu CA VX zu sehen. Ob eine lutherische Kirche eine Formulierung wie die von Barmen III in ihren Bestand von Lehrtexten aufnehmen kann, hängt letztlich daran, ob man sie – wie zunächst überwiegend geschehen – durch die Brille Barthscher Theologie liest, oder ob man sie nicht auch durch die Brille der lutherischen Bekenntnisschriften lesen kann.

In den 70er und 80er Jahren geschah eine gründliche Aufarbeitung der theologischen Fragen. Unter anderem veranstaltete die Evangelische Akademie Arnoldshain 1983 zur Vorbereitung des 50-jährigen Jubiläums ein Symposium, in dem wegweisende Einsichten zusammengetragen wurden.

Die AG Theologie sichtete diese Aufarbeitung und kam zu dem Schluss, das s eine Unvereinbarkeit von lutherischem Bekenntnis und BTE heute nicht mehr zu begründen ist. Beides kann vielmehr in ein spannungsvolles, aber notwendig sich ergänzendes Verhältnis gesetzt werden.

Am 8. Januar 2010, auf dem Zingsthof auf dem Darß (übrigens einem historischen Ort, weil Dietrich Bonhoeffer dort kurzzeitig das Predigerseminar der Bekennenden Kirche einrichtete, bevor es nach Finkenwalde umzog) wurde die Formulierung gefunden, mit der die Präambel der Verfassung beginnen sollte:

„Die Kirche gründet in dem Wort des dreieinigen Gottes. Gerufen von diesem Wort bekennt sich die gemeinsame Kirche zu dem Evangelium von Jesus Christus, wie es in der Heiligen Schrift des Alten und Neuen Testaments gegeben, in den altkirchlichen Bekenntnissen und den lutherischen Bekenntnisschriften ausgelegt ist und wie es aufs neue bekannt worden ist in der Theologischen Erklärung der Bekenntnissynode von Barmen.“

Diese Formel erfüllt mehrere Bedingungen: Sie fasst die Aufzählung der altkirchlichen und der reformatorischen Bekenntnisschriften sowie der Barmer Theologischen Erklärung so in einen Satz zusammen, dass alle drei zusammen den Bekenntnisstand der Nordkirche ausdrücken. Gleichzeitig differenziert sie zwischen: „gegeben“ (das Evangelium), „ausgelegt“ (in den altkirchlichen und reformatorischen Bekenntnisschriften) und „aufs Neue bekannt worden ist“ (Barmen). Damit ist eine notwendige Unterscheidung markiert: Die altkirchlichen und die lutherischen Bekenntnisschriften sind Lehrbekenntnisse mit kirchenordnendem Charakter. Barmen dagegen ist ein Akt aktuellen Bekennens, in dem diese Lehre in einer akuten Notsituation zur Geltung gebracht wurde.

Flankierend zum verfassunggebenden Verfahren fand am 12. Juni 2010 in der St. Jacobi- Kirche in Stralsund ein synodaler Begegnungstag statt. Zur Einführung wurde das geplante Vorhaben mit der o.g. Formulierung vorgestellt. Anschließend sprachen Michael Moxter und Heino Falcke zur Entstehung der BTE sowieso zu ihrer theologischen und kirchenpolitischen Relevanz. Auf diesem Begegnungstag wie auch sonst im Fusionsprozess fand das Vorhaben fast ausschließlich positive Resonanz.

Ein ganz anderer Akzent kam aus dem Amt der VELKD in Hannover. In einer Stellungnahme des Rechtsausschusses der VELKD vom 14. Juli 2011 wurde die Ansicht vertreten, dass die Bekenntnisbildung im Luthertum mit dem Konkordienbuch 1580 abgeschlossen sei. Allerdings bedeute dies nicht, dass grundsätzlich keine weiteren Texte als verbindliche Lehrdokumente in den lutherischen Kirchen rezipiert werden könnten. Jedoch stünden neue Lehrdokumente stets unter dem Vorbehalt der Geltung der reformatorischen Lehrbekenntnisse. Um die Unterscheidung zwischen diesen verschiedenen Hierarchie- Ebenen der Dokumente deutlicher zu gestalten, schlug der Rechtsausschuss vor, den Hinweis auf die BTE nicht als drittes Glied im selben Satz zu nennen, in dem auch die altkirchlichen und die reformatorischen Bekenntnistexte genannt werden, sondern nach den Reformatorischen Bekenntnistexten einen Punkt zu setzen und Barmen in einem davon abgesetzten eigenen Satz zu erwähnen.

Dieser Vorschlag wurde im Theologischen Ausschuss der Verfassunggebenden Synode beraten, aber für nicht glücklich gehalten. Es hätte dann der Eindruck entstehen können, Barmen werde überhaupt nicht als Bekenntnistext rezipiert und nicht nur in einer von den altkirchlichen und reformatorischen Bekenntnistexten eigenständigen Weise.

Die vom Amt der VELKD geforderte Hierarchie der Lehrdokumente ist durch die Texte selbst gegeben. In der Einleitung zur BTE (die leider selten abgedruckt wird), stellen die Synodalen in Barmen klar, dass sie ihre Thesen sprechen „gerade weil“ sie ihren „verschiedenen Bekenntnissen treu sein und bleiben wollen“. Auch der Vortrag von Hans Asmussen, der von den Synodalen ausdrücklich angenommen wurde und der insofern einen Referenzrahmen für das Verständnis der BTE bildet, stellt den Vorrang der reformatorischen Bekenntnisse klar.

Auch der Theologische Ausschuss der VELKD gab ein Votum ab, das von den beiden Vorsitzenden Christine Axt-Piscalar und Notger Slenczka erarbeitet worden war. 5 Darin werden drei Argumente geprüft, die für eine Anerkennung der BTE durch eine Kirche lutherischen Bekenntnisses maßgeblich sind: 1. Es gibt eine Hierarchie der Auslegung. Barmen ist von den reformatorischen Bekenntnisschriften her zu lesen und nicht umgekehrt. 2. Im Unterschied zu den reformatorischen Bekenntnisschriften ist die BTE kein kirchenordnendes Lehrbekenntnis, sondern ein Zeugnis aktuellen Bekennens. 3. Es gibt einen Mehrwert über das schon in den reformatorischen Bekenntnisschriften Gesagte hinaus. Dieser besteht darin, dass die BTE eine Häresie verwirft, die ihrem Charakter nach nicht bloß zeitbedingt, sondern strukturell bestimmt ist. Der Theologische Ausschuss kommt zu dem Schluss, dass in dem Vorhaben der Nordkirche alle drei Kriterien erfüllt sind.

In einem vermittelnden Gespräch zwischen Vertretern der Verfassunggebenden Synode und dem Amt der VELKD konnte im November 2011 schließlich die Zustimmung des Amtes zur der vorgeschlagenen Formulierung erzielt werden.

Mit der Aufnahme der BTE in die Verfassung der Nordkirche wurde ein Akzent gesetzt für eine glaubensstarke und gleichzeitig politisch wache, auch kritische Kirche, die für die Menschen da ist.

Am Schluss sei ein Desiderat vermerkt: Nach wie vor fehlt es an einem kirchlicherseits rezipierten geschichtshermeneutischen Verständnis der Bekenntnisschriften. Auf die Frage der ehemals ostdeutschen Landeskirchen nach der Wiedervereinigung in der EKD, ob die Aussage von CA XVI vom Führen „rechter Kriege“ noch normativen Charakter für die Gegenwart habe , erarbeitete die Kammer für Theologie unter Vorsitz von Eberhard Jüngel einen luziden Beitrag6 . Er lässt am Schluss jedoch erkennen, dass es einen damals nicht lösbaren Dissens zwischen theologischer Wissenschaft, die für eine geschichtshermeneutische Lektüre der Bekenntnistexte sprach, und der kirchlichen Rezeption gab, die dieser Einsicht nicht zu folgen vermochte. Dieser Dissens harrt nach wie vor seiner Klärung.

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75 Jahre Barmer Theologische Erklärung